Was sind die Bedingungen
 für ein begleitetes Fahren ab 17 ?

Manuel
mit
Begleitperson

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist für junge Fahrer un ihre Begleiter an bestimmten Auflagen gebunden.

So dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer bis zu ihrem 18. Geburtstag nur
gemeinsam
mit einer Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen.

Es ist notwendig, diese Begleitperson namentlich in die Prüfbescheinigung eintragen zu lassen-wobei es auch möglich ist, mehrere erwachsene Begleiter zu benennen.

Diese Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein,
mind. 5 Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) haben
und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister (Flensburg) vorweisen.

Die Fahrerlaubnis berechtigt zu einem begleiteten Fahren in Deutschland und Österrreich , jedoch nicht im übrigen Ausland.

Zeitlicher Ablauf

Ab 16 1/2 Jahren:
Führerscheinausbildung wie bisher, nur ein Jahr früher in der Fahrschule ihrer Wahl

Mit Vollendung des 17. Lebensjahres:
Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
Fahren nur mit Begleitperson

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres:
Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird auf Antrag erteilt

Die Prüfbescheinigung ist bis zu 3 Monaten nach dem 18. Geburtstag gültig.

 
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