Kraftwagen bis max. 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz),auch mit Anhänger bis 750 kg oder Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.
Klasse BE
Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn,die Fahrzeug-Kombination fällt unter Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre Einschluss der Klassen: S, L und M Vorbesitz einer Klasse: Nein, bei BE Klasse B
Klasse M
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis max. 50ccm und 45 km/h Mindestalter:16 Jahre
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) bis 125 ccm, max. 11 kW Nennleistung und max. 80km/h für 16-bis 17-jährige; ohne Beschränkung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahre Mindestalter: 16 Jahre Einschluss: von Klasse M
Klasse A/b
Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW (34PS) und einen leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16kW/kg Mindestalter: 18 Jahre Einschluss: A1 u. M
Klasse A
Krafträder ( unbeschränkt) auch mit Beiwagen über 50 ccm oder mehr als 45 km/h Mindestalter: 18Jahre (bei Direkteinstieg 25 Jahre Vorbesitz einer Klasse: 2 Jahre Klasse A (begrenzt) (bei Direkteinstieg nein) Einschluss: A1 u. M
Klasse S
Drei oder vierrädrige Leichkraftfahrzeuge bis max. 45 km/h und bis - 50ccm bei Fremdzündungsmotoren - 4 kW Nutzleistung bei anderen Motoren - 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren und 350 kg Leermasse ohne Gewicht der Batterien bei vierrädrigen Elektrofahrzeugen
Mindestalter: 16 jahre Eichschluss von Klassen: keine
Klasse L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h (die Zugmaschinen dürfen nur für diese Zwecke eingesetzt werden) außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h Mindestalter: 16 Jahre Einschluss von Klassen: keine